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Description
(Short description)
Die Autorin untersucht, ob das im Rahmen des Kartellverbots anerkannte Prinzip des Konzernprivilegs auch bei Artikel 102 AEUV Anwendung finden muss. Sie zieht Parallelen zum deutschen Recht, bejaht im Ergebnis die Anwendbarkeit des Konzernprivilegs auf das europäische Missbrauchsverbot und entwickelt Grundsätze für die praktische Umsetzung.
(Text)
Das Konzernprivileg ist ein im Rahmen des Kartellverbots anerkanntes Prinzip. Die Verbundenheit von Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit führt zur Nichtanwendbarkeit des Artikels 101 AEUV im Innenverhältnis. Die Autorin untersucht, ob dieses Prinzip auch auf Artikel 102 AEUV, insbesondere beim Diskriminierungs- und Behinderungstatbestand, anzuwenden ist. Sie befasst sich zunächst mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit, der Herleitung des Konzernprivilegs und zieht Parallelen zum deutschen Kartellrecht, wo das Konzernprivileg auch auf den Missbrauchstatbestand des
19 GWBAnwendung findet. Im Ergebnis spricht sich die Autorin für eine entsprechende Praxis im europäischen Kartellrecht aus und erarbeitet Grundsätze für die praktische Umsetzung.
(Table of content)
Inhalt: Unternehmensbegriff und wirtschaftliche Einheit - Herleitung des Konzernprivilegs - Missbrauchsverbot als Anwendungsbereich des Konzernprivilegs - Konzernprivileg im Rahmen des deutschen Missbrauchsverbots - Praktische Anwendung des Konzernprivilegs im Rahmen von Art. 102 AEUV - Grenzen des Konzernprivilegs.
(Author portrait)
Wiebke Carstensen studierte Rechtswissenschaften in Köln und Wellington, Neuseeland (LL.M.). Ihr Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf, unter anderem mit Stationen beim Bundeskartellamt und beim Generalkonsulat in Melbourne. Seit 2012 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Kartellrecht in einer Düsseldorfer Kanzlei tätig.



