Description
(Short description)
Die Arbeit stellt die Öffentlichkeitspraxis des «Kunduz-Untersuchungsausschusses» dar und untersucht deren Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht und der Verfassung. Es wird kritisch beleuchtet, ob durch diese Praxis Minderheitenrechte verletzt wurden. Im Ergebnis wird eine verfassungskonforme einfachgesetzliche Regelung vorgeschlagen.
(Text)
Der "Kunduz-Untersuchungsausschuss" führte als erster Verteidigungsausschuss seit Inkrafttreten des Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) öffentliche Beweiserhebungen durch. Marie-Christin Meier untersucht die Vereinbarkeit dieser Öffentlichkeitspraxis mit den Regeln des PUAG und den Vorgaben des Grundgesetzes. Sie erforscht den Einfluss einer einfachgesetzlichen Verfahrensordnung mittels eines Vergleichs der Öffentlichkeitspraxis vor und nach Inkrafttreten des PUAG. Bei der Untersuchung der Öffentlichkeitspraxis des "Kunduz-Untersuchungsausschusses" erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob durch sie Minderheitenrechte verletzt wurden.
(Table of content)
Inhalt: Öffentlichkeitsregelungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) - Praxis des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss vor und nach Inkrafttreten des PUAG - Verletzung von Minderheitenrechten durch die Öffentlichkeitspraxis des Untersuchungsausschusses.
(Author portrait)
Marie-Christin Meier studierte Rechtswissenschaften in Berlin und wurde an der Friedrich-Schiller-Universität Jena promoviert.



