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Description
(Short description)
Das deutsche Patentrecht trennt strikt zwischen Streit- und Bestandsverfahren. Nach Analyse der Vor- und Nachteile dieses Systems, rechtsvergleichenden und historischen Ausführungen plädiert die Autorin für dessen Abschaffung. Sie vermutet, dass sich das Trennungsprinzip auch in Verfahren vor dem einheitlichen Patentgericht nicht durchsetzen wird.
(Text)
Im deutschen Patentrecht wird seit vielen Jahrzehnten eine klare Trennung von Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren praktiziert, für die jeweils unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig sind. Nach einer Untersuchung der Vor- und Nachteile dieses Systems sowie rechtsvergleichenden und historischen Ausführungen plädiert die Autorin für dessen Abschaffung und schlägt alternative Ausgestaltungsformen vor. Dieses Vorgehen erscheint gerade auch deshalb angebracht, weil sie vermutet, dass das im Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) nunmehr fakultativ vorgesehene Trennungsprinzip in Verfahren vor eben diesem Gericht keine Zukunft haben wird.
(Table of content)
Inhalt: Grundzüge des patentrechtlichen Verfahrenssystems in Deutschland - Rechtsvergleichende Analyse der Patentverfahren innerhalb Europas (Schweiz, England, Österreich) - Vor- und Nachteile der geltenden Verfahrenstrennung - Reformvorschläge - Einheitliche Patentgerichtsbarkeit in Europa.
(Author portrait)
Catharina Antonia Dresel studierte Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth, wo sie auch promoviert wurde. Sie wurde durch das DFG-Graduiertenkolleg «Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit» gefördert.



