Description
(Short description)
Auf der Gesetzgebungs- und der Rechtsprechungsebene zeigt sich neben/hinter Gesetz und Urteil ein Schattenrecht der Schwarzarbeit, an dem staatliche und gesellschaftliche Akteure gleichermaßen interessiert sind. In seinen empirischen Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Prinzipien beobachtet, ist das Schattenrecht der Schwarzarbeit paradigmatisch für die Frage, ob formale Rechtsstaatlichkeit durch ein System der Informalität ergänzt oder gar subsituiert wird.
(Text)
Im staatlichen Recht der Schwarzarbeitsbekämpfung stimmt der verkündete Wortlaut des SchwarzArbG 2004 mit dem dokumentierten Willen der Legislativakteure nicht überein. Informelle Tatbestands- und Verfolgungsprivilegien verbinden sich zu einem legislatorischen Schattenrecht der Schwarzarbeit. Auch auf der Ebene höchstrichterlicher Zivilrechtsprechung zeigen sich Ansätze zur Ausbildung eines solchen Schattenrechts. Bertil Sander macht Strukturen des von ihm aufgedeckten Schattenrechts sichtbar und beschreibt empirische Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Prinzipien. Der Autor gelangt zu der Erkenntnis, dass die Interessen staatlicher Legislativakteure und gesellschaftlicher Normadressaten an einem Schattenrecht der Schwarzarbeit korrelieren. Es stellt sich ihm zufolge die Frage, ob formale Rechtsstaatlichkeit durch ein System der Informalität ergänzt oder gar subsituiert wird.
(Table of content)
Inhalt: Normative Formen legaler, empirische Formen illegaler Arbeitskraftverwertung - Privilegierung des sog. Privatbereichs vs. Sanktionierung des sog. gewerblichen Bereichs von Schwarzarbeit - Schattenrecht der Schwarzarbeit bei korrelierenden Interessen staatlicher und gesellschaftlicher Akteure - Ergänzung, gar Substitution, formaler Rechtsstaatlichkeit durch ein System der Informalität.
(Author portrait)
Bertil Sander arbeitet für den Nationalen Normenkontrollrat beim Bundeskanzleramt. Zuvor war er im Geschäftsbereich des Bundesrechnungshofes mit dem Recht der EU und im Bundesfinanzministerium mit dem Recht des Einigungsvertrages befasst.