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Description
(Short description)
Unter rechtshistorischen, soziologischen und wissenschaftstheoretischen Bezügen wird eine für den juristischen Sprachgebrauch einheitliche Definition häuslicher Gewalt erarbeitet. Die Autorin qualifiziert die polizeilichen Verweisungsmaßnahmen unter dem Aspekt der Normenkonkurrenzen und diskutiert den Wohnungsverweis im Lichte der Grundrechte.
(Text)
Die Autorin erarbeitet eine für den juristischen Sprachgebrauch einheitliche Definition häuslicher Gewalt. Neben rechtsgeschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Ansätzen untersucht sie dazu auch Kriterien aus wissenschaftstheoretischer Perspektive. Die verschiedenen polizeilichen Verweisungsmaßnahmen werden von ihr voneinander abgegrenzt und unter dem Aspekt der Normenkonkurrenzen qualifiziert. Vor dem Hintergrund der Grundrechte erörtert die Autorin Anforderungen an die genannten Spezialermächtigungen. Als rechtspolitische Konsequenz regt sie die Ergänzung der polizeilichen Schutzgüter um Gesundheit, sexuelle Selbstbestimmung und bedeutende Sach- und Vermögenswerte sowie eine parallele Erweiterung des zivilrechtlichen Gewaltschutzes an.
(Table of content)
Inhalt: Einheitliche Definition häuslicher Gewalt für den juristischen Sprachgebrauch unter rechtsgeschichtlichen, sozialwissenschaftlichen und wissenschaftstheoretischen Aspekten - Polizeiliche Wohnungsverweisung: Abgrenzung und Qualifizierung - Anforderungen an Wohnungsverweisung im Lichte der Grundrechte.
(Author portrait)
Gabriele Gorn ist Volljuristin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach den juristischen Staatsexamina trat sie in das Richteramt ein und promovierte an der Humboldt-Universität zu Berlin.