Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
(Text)
Anbieter von Kapitalanlagen erstellen im Zuge der Vermarktung ihrer Produkte in der Regel ausführliche Verkaufsprospekte, bei deren Erstellung sie sich der Hilfe von Experten - beispielsweise Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Sachverständigen - bedienen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung dieser Experten gegenüber Kapitalanlegern bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten. Untersucht wird die Haftung de lege lata und de lege ferenda unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10), welches in Bezug auf die prospektbezogene Expertenhaftung maßgebliche neue Grundsätze aufgestellt hat. Abgerundet wird die Arbeit mit einem abschließenden Gesetzesvorschlag.
(Table of content)
Inhalt: Rechtsgrundlagen und Entwicklung der Prospekthaftung - Haftungserweiterung durch die Grundsätze des Rupert Scholz-Urteils und Vereinbarkeit mit bisherigen richterlichen und gesetzgeberischen Gedanken - Haftung von Experten für prospektbezogene Aussagen de lege lata und de lege ferenda.
(Author portrait)
Désirée Kuhn-Pfeil studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt an der Universität Bochum. Derzeit ist sie in einer mittelständischen Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.



