Effektiver Rechtsschutz - Das Recht der Europäischen Union (Europäische Hochschulschriften Recht .5670) (2014. XVIII, 242 S. 210 mm)

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Effektiver Rechtsschutz - Das Recht der Europäischen Union (Europäische Hochschulschriften Recht .5670) (2014. XVIII, 242 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 242 p.
  • 言語 ENG
  • 商品コード 9783631655276

Description


(Short description)
Das Buch erläutert die Änderungen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens und stellt das neue Eilvorlageverfahren vor. Ferner stellt es die Neuerungen hinsichtlich der Individualnichtigkeitsklage dar und geht auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten ein, einen wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht betroffenen Bereichen zu gewährleisten.
(Text)
Das Buch stellt die Entwicklungen im Bereich des effektiven Individualrechtsschutzes seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon dar. Es werden zunächst die Änderungen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens erläutert und das neue Eilvorlageverfahren (Art. 107 ff VerfO) vorgestellt. Ferner werden die Neuerungen hinsichtlich der Individualnichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV dargestellt. Es wird untersucht, ob durch die Neufassung eine Erweiterung des Rechtsschutzes Einzelner erfolgt ist und insofern keine Rechtsschutzlücken mehr bestehen. Schließlich geht die Autorin auf die ausdrückliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ein, einen wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht betroffenen Bereichen zu gewährleisten (Art. 19 Abs.1 UAbs. 2 EUV). Es wird hinterfragt, ob diese bloße Verpflichtung tatsächlich ausreichend ist, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
(Table of content)
Inhalt: Effektivität des Vorabentscheidungsverfahrens und Einführung des Eilvorlageverfahrens - Individualrechtsschutz bzw. die Klagebefugnis des Einzelnen nach dem Vertrag von Lissabon - Effektivität des Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der Verpflichtung und der Folgen aus Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV.
(Author portrait)
Friederike Katharina Brockmann studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Poitiers und Münster. Nach Studienabschluss und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erwarb die promovierte Volljuristin zusätzlich die Voraussetzung für die Bestellung zur Anwaltsnotarin.

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