Description
(Short description)
Der Gesetzgeber hat trotz der Erfahrungen aus der KO das Fiskusvorrecht in die InsO wieder eingeführt, der BFH stärkt die Rechte des Fiskus weiter. Dies belastet die Insolvenzgläubiger. Das Fiskusvorrecht ist mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar. Die vorgebrachten Gründe können die Wiedereinführung nicht rechtfertigen.
(Text)
Mit
55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingeführt - wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere mit Urteil vom 9.12.2010 die Rechte des Fiskus im Insolvenzverfahren weiter gestärkt. Noch bei Einführung der InsO 1999 hatte sich der Gesetzgeber bewusst für die Abschaffung des Fiskusvorrechts entschieden. In dieser Arbeit werden die Hintergründe zur Aufnahme des Fiskusvorrechts in die Konkursordnung, die Entwicklung und der aktuelle Stand des Fiskusvorrechts im deutschen Insolvenzrecht untersucht. Die vom Gesetzgeber vorgebrachten Gründe zur Wiedereinführung überzeugen dabei nicht. Das Fiskusvorrecht ist insbesondere mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, dessen Dogmatik dazu ebenfalls näher beleuchtet wird.
(Table of content)
Inhalt: Verhältnis Insolvenzrecht - Steuerrecht - Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz - Entstehung, Entwicklung und Wiedereinführung des Fiskusvorrechts - Erweiterung des Fiskusvorrechts durch den BFH - Vereinbarkeit mit den geltenden Grundsätzen der InsO und dem GG - Rechtfertigung der Wiedereinführung.
(Author portrait)
Andrea Nachtmann studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau. Sie ist als Rechtsanwältin in Deggendorf tätig.