De facto und shadow directors im englisch-deutschen Rechtsvergleich : Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und zum faktischen Organ. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5547) (2013. XVII, 208 S. 210 mm)

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De facto und shadow directors im englisch-deutschen Rechtsvergleich : Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und zum faktischen Organ. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5547) (2013. XVII, 208 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 208 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631648612

Description


(Short description)
Diese rechtsvergleichende Arbeit erläutert die Voraussetzungen und Regelungen des de facto und shadow directors im englischen Recht und deren funktionale Äquivalente im deutschen Recht. Dabei setzt sich diese Arbeit kritisch mit den deutschen Lehren vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und vom faktischen Organ auseinander.
(Text)
Diese rechtsvergleichende Arbeit behandelt die Frage, wie in der englischen und in der deutschen Rechtsordnung Personen behandelt werden, die nicht ordnungsgemäß zum director bzw. Organ einer Gesellschaft bestellt worden sind, jedoch in ähnlicher Weise auf die Gesellschaft Einfluss nehmen. Es werden die Voraussetzungen und Regelungen des de facto und shadow directors im englischen Recht und deren funktionale Äquivalente im deutschen Recht erörtert. Dabei setzt sich die Arbeit kritisch mit den deutschen Lehren vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis und vom faktischen Organ auseinander und zeigt Parallelen und Unterschiede zum englischen Recht auf.
(Table of content)
Inhalt: de facto director - shadow director - Lehre vom fehlerhaften Bestellungsverhältnis - Lehre vom faktischen Organ.
(Author portrait)
Dennis Nadwornik begann nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und der Ersten juristischen Staatsprüfung sein Promotionsstudium am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht in Osnabrück. Die Zweite juristische Staatsprüfung absolvierte er im Jahr 2012.

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