Description
(Short description)
Ausnahmsweise soll Rechtsunkenntnis bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn i.S.d.
199 Abs. 1 BGB hinausschieben. Diese Arbeit untersucht die Fälle, in denen eine unsichere Rechtslage vorliegen soll. Die Autorin kritisiert den dogmatischen Ansatz der Rechtsprechung und entwickelt einen eigenen verobjektivierten Ansatz.
(Text)
Obwohl der kenntnisabhängige Regelverjährungsbeginn im Sinne des
199 Abs. 1 BGB nur die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen voraussetzt, soll Rechtsunkenntnis ausnahmsweise bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben. Schwerpunktmäßig untersucht diese Arbeit, in welchen Fällen nach Ansicht der Gerichte eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegen soll, welche praktischen Auswirkungen diese Rechtsprechung hat und wie andere europäische Rechtsordnungen mit der Einbeziehung von Rechtskenntnissen in den Verjährungsbeginn umgehen. Die Autorin kritisiert den dogmatischen Ansatz der Rechtsprechung und entwickelt einen objektiven Ansatz, mit dem ein Verjährungsaufschub nur in seltenen Fällen der erstmaligen Anspruchsanerkennung gewährt werden soll.
(Table of content)
Inhalt: Verjährungsbeginn -
199 Abs. 1 BGB - Unsichere und zweifelhafte Rechtslage - Rechtskenntnisse - Verjährungsaufschub - Rechtsvergleichende Untersuchung - Europäische Rechtsordnungen.
(Author portrait)
Kathrin Bär studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau, wo sie als Mitarbeiterin am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht tätig war. Die Autorin arbeitet als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Bundestag.