Description
(Short description)
An grenzüberschreitender Forschungstätigkeit beteiligte Wissenschaftler sind Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt. Diese und ihre Ursachen werden untersucht; mit dem Schwerpunkt auf dem Forschungsgebiet der Biomedizin. Neben der Analyse des Strafanwendungs-, Völker- und Europarechts wird die Frage nach der Strafberechtigung, ius puniendi, beleuchtet.
(Text)
Die Arbeit zeigt Probleme auf, die sich im Rahmen grenzüberschreitender Forschungstätigkeit aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, denen die beteiligten Forscher aus verschiedenen Nationen unterliegen, ergeben. Sie konzentriert sich auf die Untersuchung von Forschungsvorhaben in der Biomedizin, insbesondere der Embryonen- und Stammzellenforschung. Neben der Untersuchung des Strafanwendungsrechts rückt die Frage in den Mittelpunkt, woher der deutsche Staat die Berechtigung nehmen kann, solche grenzüberschreitenden Sachverhalte seiner Strafgewalt zu unterstellen: Das ius puniendi und sein Ursprung werden untersucht, seine Grenzen herausgearbeitet und ein Lösungsweg, wie dem Strafbarkeitsrisiko bei grenzüberschreitender Forschung sinnvoll begegnet werden kann, aufgezeigt
(Table of content)
Inhalt: Strafanwendungsrecht - Völkerrecht - Europäische Grundfreiheiten und -rechte - Grundrechte - Biomedizin, insb. Embryonen- u. Stammzellforschung - Einordnung und Grenzen des ius puniendi - Art. 103 II GG - Grenzüberschreitende Forschungstätigkeit: Handlungsformen und Beteiligungsmöglichkeiten - Lösungsvorschlag.
(Author portrait)
Christina Dorr studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Lausanne. Sie legte an der Universität Heidelberg die Erste juristische Staatsprüfung ab. Ihr Referendariat absolvierte sie unter anderem in Heidelberg, Schwyz (Schweiz) und Ingolstadt. Christina Dorr arbeitet als Syndikusanwältin.



