Description
(Short description)
Die Autorin vergleicht die Stiftung im Sinne der
80 ff. BGB mit ihren Ersatzformen der unselbstständigen Stiftung und der Stiftungskörperschaft. Überdies werden Fragen wie der Grundrechtsschutz des Stifters, die Zustiftung zu Teilzwecken, die Auflösung der Stiftung sowie Stiftungskörperschaften im Gemeinnützigkeitsrecht erörtert.
(Text)
Ausgehend von dem von Andreas Schlüter entwickelten funktionalen Stiftungsbegriff nimmt diese Arbeit im ersten Teil einen Rechtsformenvergleich zwischen rechtsfähiger Stiftung, unselbstständiger Stiftung und Stiftungskörperschaft vor. Dabei werden auch Gestaltungshinweise zur Annäherung der Ersatzformen an die rechtsfähige Stiftung gegeben. Im zweiten Teil der Arbeit dient der funktionale Stiftungsbegriff als Denkmodell, um Fragestellungen wie den Grundrechtsschutz des Stifters, die Zustiftung zu Teilzwecken der Empfängerstiftung, die Vermögensbindung im Fall der Auflösung bzw. des Rechtsformwechsels der Stiftung sowie die Behandlung von Stiftungskörperschaften im Gemeinnützigkeitsrecht zu erörtern.
(Table of content)
Inhalt: Funktionaler Stiftungsbegriff - Andreas Schlüter - Unterscheidung zwischen Vermögen und Trägerorganisation bei der rechtsfähigen Stiftung - Funktionale Äquivalenz zwischen rechtsfähiger Stiftung und ihren Ersatzformen - Funktionaler Stiftungsbegriff als Denkmodell - Grundrechtsschutz des Stifters - Zustiftung zu Teilzwecken - Vermögensbindung bei Auflösung und Rechtsformwechsel - Stiftungskörperschaften und Gemeinnützigkeitsrecht.
(Author portrait)
Eva Frankenberger studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Universidad Torcuato Di Tella in Buenos Aires. Ihr Referendariat absolvierte sie in Hamburg. Seit 2010 ist sie als Rechtsanwältin tätig.