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Description
(Short description)
Die Arbeit setzt sich mit den sachlichen Auswirkungen des 15a Abs. 1a EStG auf nachträgliche und vorgezogene Einlagen im Vergleich zu der Rechtslage vor dem Jahressteuergesetz 2009 auseinander. Es wird überprüft, ob 15a Abs. 1a EStG den für steuerrechtliche Normen geltenden Verfassungsmaßstäben, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG standhalten kann.
(Text)
Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die vom Bundesfinanzhof entwickelte Korrekturposten-Rechtsprechung zu
15a EStG durch das JStG 2009 den neuen Abs. 1a in
15a EStG eingefügt. Die Neuregelung schließt aus, dass Einlagen, die nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres geleistet werden, in dem ein nicht ausgleichs- oder abzugsfähiger Verlust im Sinne von
15a Abs. 1 EStG entstanden ist, zur Umpolung des verrechenbaren Verlustes führen oder zukünftige Verluste trotz eines negativen Kapitalkontos als ausgleichsfähig behandelt werden. Ziel dieser Arbeit ist festzustellen, welche sachlichen Auswirkungen der Neuregelung zukommen. Darüber hinaus soll die Frage beantwortet werden, ob die Gesetzesänderung einer Überprüfung anhand der für steuerrechtliche Normen geltenden Verfassungsmaßstäbe standhalten kann.
(Table of content)
Inhalt: 15a EStG inkl. Herausarbeitung der ratio legis - Begriff und Leistung einer Einlage -Auswirkungen einer Einlageerhöhung vor und nach der Einführung von 15a Abs. 1a EStG - Verfassungsrechtliche Prüfung von 15a Abs. 1a EStG.
(Author portrait)
Martin Friedberg, geboren in Neuss; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Düsseldorf, abgeschlossen mit dem Ersten juristischen Staatsexamen; Magisterstudiengang Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück; arbeitet als Referendar am Landgericht Düsseldorf.



