Vom Konzessionszwang zum Normativrecht : Eine Auswertung von Aktienbanksatzungen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Aspekte. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5490) (2013. XXIV, 185 S. 210 mm)

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Vom Konzessionszwang zum Normativrecht : Eine Auswertung von Aktienbanksatzungen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Aspekte. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5490) (2013. XXIV, 185 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 185 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631644607

Description


(Short description)
Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte. Das Aufsichtsrecht des Staates wurde zunächst mittels Konzession durchgeführt und wich einer eigenverantwortlichen Kontrolle durch den Aufsichtsrat im Normativrecht ab 1870. Das Thema reiht sich den Themenkreis der regulierten Selbstregulierung ein.
(Text)
Die Arbeit untersucht Aktienbanksatzungen aus dem 19. Jahrhundert auf aufsichtsrechtliche Aspekte, unterteilt nach ihrem Gründungsdatum vor und nach 1870 und nach Banken mit und ohne Notenausgabeprivileg. Vor der Aktienrechtsnovelle von 1870 ermöglichte sich der Staat ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht hinsichtlich Gründung und Geschäftstätigkeit der Banken mittels Konzessionserfordernis. Nach 1870 wich das Konzessions- einem Normativsystem mit obligatorischer Bildung eines Aufsichtsrates. Banken unterlagen der Gewerbe- und damit der Gründungsfreiheit. Kontrolle und Aufsicht sollten in Eigenregie stattfinden mit Befangenheitsgefahr der Akteure. Eine neutrale externe Aufsichtsinstanz fehlte.
(Table of content)
Inhalt: Aufsichtsrecht von Aktienbanken im 19. Jahrhundert - Konzession und deren Umsetzung in Satzungen als staatliches Mittel zur Durchführung von Aufsicht - ab Aktienrechtsnovelle 1870 Aufsicht in Eigenregie, keine staatliche Aufsicht, regulierte Selbstregulierung.
(Author portrait)
Christin Dörr, Ausbildung zur Diplombetriebswirtin (BA) an der Berufsakademie Berlin 2000-2003, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main 2003-2005 und der University of Leicester 2005-2006, Erstes juristisches Staatsexamen an der Universität Regensburg 2008, Promotion an der Universität Frankfurt am Main und Zweites juristisches Staatsexamen am OLG München 2013.

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