Die Abweichungskompetenz der Länder gemäß Art. 72 Abs. 3 GG im konkreten Fall des Naturschutzes und der Landschaftspfleg (Europäische Hochschulschriften Recht .5445) (2013. 243 S. 210 mm)

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Die Abweichungskompetenz der Länder gemäß Art. 72 Abs. 3 GG im konkreten Fall des Naturschutzes und der Landschaftspfleg (Europäische Hochschulschriften Recht .5445) (2013. 243 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 243 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631640746

Description


(Short description)
Seit der Föderalismusreform 2006 können die Länder für den Naturschutz von der Bundesgesetzgebung abweichende Regelungen treffen. Diese Arbeit untersucht die Problemzonen dieser Abweichungskompetenzgesetzgebung und überprüft die Verfassungsmäßigkeit von wesentlichen Vorschriften der Landesnaturschutzgesetze in mehreren Bundesländern.
(Text)
Im Zuge der Föderalismusreform 2006 wurde die bisherige Rahmengesetzgebung abgeschafft und die Kompetenz zur Gesetzgebung für den Naturschutz und die Landschaftspflege der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Hat der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht, können die Länder nun durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen. Ausgenommen hiervon sind jedoch die sogenannten abweichungsfesten Kerne des Naturschutzes. Ziel dieser Arbeit ist es vor allem, die Problemzonen dieser neu eingeführten Abweichungskompetenzgesetzgebung aufzuzeigen und die Verfassungsmäßigkeit von wesentlichen Vorschriften der Landesnaturschutzgesetze Niedersachsens, Bayerns sowie Brandenburgs unter Berücksichtigung des aktuellen BNatSchG zu überprüfen.
(Table of content)
Inhalt: Die Abweichungsgesetzgebung gemäß Art. 72 Abs. 3 GG - Besondere verfassungsrechtliche Schranken der Abweichungskompetenz im Bereich des Naturschutzes - Das BNatSchG 2010 - Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Niedersachsen, Bayern und Brandenburg - Abschließende Beurteilung der Einführung der Abweichungskompetenz im Naturschutz.
(Author portrait)
Stefan Mark Felix Johannes Bröker ist Syndikusanwalt bei einem großen Düsseldorfer Handelsunternehmen und war zuvor in einer internationalen Kanzlei in Berlin tätig. Er studierte an den Universitäten Münster und Bristol (Großbritannien) und promovierte an der Universität Frankfurt (Oder). Das Zweite Staatsexamen legte er in Niedersachsen ab.

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