Description
(Short description)
Gegenstand dieser Arbeit ist die Prüfung der Erforderlichkeit einer hoheitlichen Regulierung des Ratingwesens am Beispiel der 2009 in Kraft getretenen europäischen Rating-Verordnung (2009/1060/EG). Es wird untersucht, ob die europäische Regulierung eine Verbesserung der prognostischen Qualität der Ratingurteile nachhaltig gewährleisten kann.
(Text)
Gegenstand dieser Arbeit ist die Prüfung der Erforderlichkeit einer hoheitlichen Regulierung des Ratingwesens am Beispiel der Ende 2009 in Kraft getretenen europäischen Rating-Verordnung (2009/1060/EG vom 16.9.2009). Es wird untersucht, ob die europäische Regulierung eine Verbesserung der prognostischen Qualität der Ratingurteile nachhaltig gewährleisten kann. Als mögliche Alternative einer hoheitlichen Regulierung wird die verhaltenssteuernde Wirkung des bürgerlichen Haftungsrechts untersucht. Die grundrechtliche Einordnung des Ratingurteils und die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Eigenhaftung der Ratingagenturen auf Grundlage des
311 Abs. 3 S. 2 BGB bilden Schwerpunkte der materiellrechtlichen Prüfung. Mögliche Erleichterungen bei der Anspruchsdurchsetzung werden untersucht. Abschließend werden Funktionsweise und Effektivität von Reputationsmechanismen im Ratingwesen erörtert.
(Table of content)
Inhalt: Bedeutung und Verwendung externer Ratings - Fehlentwicklungen und Defizite der Ratingpraxis - Selbstregulierung nach Maßgabe der IOSCO-Empfehlungen - Zweckgebundene NRSRO- und ECAI-Regulierung nach dem zweiten Baseler Kapital-Akkord - Regulierung durch VO 2009/1060/EG - Funktionsbedingungen haftungsrechtlicher Verhaltenssteuerung - Vertragsähnliche Haftung (Eigenhaftung gemäß 311 Abs. 3 S. 2 BGB) und deliktsrechtliche Haftung (Rating als Tatsachenbehauptung) gegenüber bewerteten Emittenten und Anlegern - Beweiserleichterungen bei der Durchsetzung materieller Ansprüche - Regulierungswirkung des Wettbewerbs.
(Author portrait)
Moritz Schuler, geboren 1984, studierte bis 2009 Rechtswissenschaften in Heidelberg. Während des Promotionsstudiums und des anschließenden Referendariats arbeitete er in einer Wirtschaftskanzlei in München. Im Jahr 2012 wurde er durch die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg promoviert. Heute ist der Autor als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in München tätig.