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Description
(Short description)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Onlinehauptversammlung durchzuführen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die rechtlichen Risiken dieser Online-HV durch eine geeignete rechtliche und technische Ausgestaltung minimieren lassen.
(Text)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Onlinehauptversammlung durchzuführen. Damit wurde eine Vielzahl neuer rechtlicher Fragen geschaffen, derer sich der Autor in der Arbeit annimmt. Die in
118 Abs. 1 S. 2 AktG eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung der Online-HV bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Der Autor arbeitet zunächst deren Inhalt heraus und befasst sich mit den Grenzen der Gestaltungsfreiheit. Anschließend stellt er dar, welche Probleme bei der Durchführung einer Online-HV bestehen und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf, die eine geordnete Durchführung sicherstellen. Schließlich wird untersucht, inwiefern Fehler bei der Ausgestaltung und Durchführung der Online-HV das Anfechtungsrisiko erhöhen und Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft auslösen können. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die rechtlichen Risiken der Online-HV durch eine geeignete rechtliche und technische Ausgestaltung minimieren lassen, und verdeutlicht gleichzeitig, wie sich das Recht der Online-HV in das Aktienrecht einfügt.
(Table of content)
Inhalt: Begrifflichkeiten - Problemstellung - Entwicklung der HV hin zur Online-HV - Rechtlicher Rahmen der Online-HV - Regelung der Onlineteilnahme in 118 Abs. 1 S. 2 AktG - Grenzen der Gestaltungsfreiheit - Probleme bei der Durchführung der Onlineteilnahme - Anfechtung bei der Online-HV - Schadensersatzansprüche - Haftung des Vorstands.
(Author portrait)
Michael Alexander Beck, geboren 1983 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Lausanne. Im Anschluss an sein Erstes Staatsexamen 2010 absolvierte er sein Promotionsstudium in Tübingen und München. Seit 2011 ist er Referendar am LG Stuttgart.