Die Behandlung von Sondervergütungen bei Personengesellschaften nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Trierer Studien zum Internationalen Steuerrecht)

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Die Behandlung von Sondervergütungen bei Personengesellschaften nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Trierer Studien zum Internationalen Steuerrecht)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版/ページ数 291 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631626412

Description

Das Buch untersucht die wegen der unterschiedlichen Besteuerung der Personengesellschaften problematische Einordnung der Sondervergütungen nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, ein umfassendes Besteuerungsrecht Deutschlands für Sondervergütungen zu ermöglichen - bisher ohne Erfolg, wie der Autor zeigt. Das Buch befasst sich mit der Behandlung der sogenannten Sondervergütungen nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einordnung der den Sondervergütungen zuzurechnenden Einkünfte unter die Doppelbesteuerungsabkommen ist wegen der weltweit bestehenden Unterschiede bei der Besteuerung der Personengesellschaften problematisch. Dies gilt umso mehr, als Finanzverwaltung und Gesetzgeber das Ziel verfolgen, ein umfassendes Besteuerungsrecht Deutschlands für die Sondervergütungen zu ermöglichen. Der jüngste Versuch des Gesetzgebers, dieses Ziel zu erreichen, stellt die Regelung des
50d Abs. 10 EStG dar. Das Buch erörtert die im Zusammenhang mit
50d Abs. 10 EStG auftretenden Probleme und kommt zum Ergebnis, dass der Gesetzgeber sein Ziel weitestgehend nicht erreicht hat. Inhalt: Mitunternehmerschaft - Sondervergütungen - Mitunternehmer-Betriebsstätte - Betriebsstättenlose Unternehmensgewinne - Sondervergütungen und Doppelbesteuerungsabkommen - Reichweite des 50d Abs. 10 EStG - Zuordnung von Sondervergütungen nach OECD-MA - 50d Abs. 10 EStG und Treaty Override - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Vermeidung der doppelten Nichtbesteuerung. Patrick Stemler, geboren 1984 in Neustadt an der Weinstraße, studierte Rechtswissenschaften und Anglo-Amerikanisches Recht an der Universität Trier. Nach der Ersten juristischen Prüfung war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier tätig. Seit Mai 2012 befindet er sich im Referendariat am Landgericht Frankenthal (Pfalz).

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