Einschränkungen der Leitungsmacht des Vorstands der Aktiengesellschaft durch Vertrag : Grenzen und Rechtsfolgen ihres Überschreitens. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5429) (2013. 215 S. 210 mm)

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Einschränkungen der Leitungsmacht des Vorstands der Aktiengesellschaft durch Vertrag : Grenzen und Rechtsfolgen ihres Überschreitens. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5429) (2013. 215 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 215 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631625262

Description


(Short description)
Räumt eine Aktiengesellschaft einem Vertragspartner durch Schuldvertrag Einflussrechte bei bestimmten Entscheidungen des Vorstands ein, sind diese an 76 AktG und 291 AktG zu messen. In dieser Arbeit werden die Zulässigkeitsgrenzen für solche Verträge einer unverbundenen Aktiengesellschaft und die Rechtsfolgen ihres Überschreitens untersucht.
(Text)
In der Unternehmenspraxis finden sich schuldrechtliche Vertragsgestaltungen, die - ihre Wirksamkeit unterstellt - unmittelbar oder mittelbar zu einer Einschränkung des Leitungsermessens des Vorstands führen. Diese Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung zulässiger schuldvertraglicher Bindungen des Leitungsermessens des Vorstands von einer Leitungsunterstellung, die nach dem Organisationsrecht der Aktiengesellschaft einen wirksamen Beherrschungsvertrag voraussetzt. Ferner wird der Rechtsschutz für die Aktiengesellschaft und ihre Aktionäre untersucht, wenn ein Vertragspartner auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages Einfluss zu ihrem Nachteil ausübt, der inhaltlich zu einer Leitungsunterstellung führt, ohne dass die Parteien die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Beherrschungsvertrags einhalten.
(Table of content)
Inhalt: Eigenverantwortliche Leitung und Leitungsunterstellung - Vertragliche Einwirkungsrechte und Beherrschungsvertrag - Rechtsfolgen zu weitreichender vertraglicher Einschränkungen der Leitungsmacht des Vorstands.
(Author portrait)
Marcel Heptner hat Rechtswissenschaft an der Universität Passau und an der Universität Bonn studiert. Nach dem Referendariat war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institute for Law and Finance der Universität Frankfurt am Main und ist jetzt als Rechtsanwalt tätig.

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