Description
(Short description)
In dieser Arbeit werden die praktischen Erscheinungsformen von Meistbegünstigungsabreden (Meistbegünstigungsklauseln/TV-Meistbegünstigung) dargestellt. Die tarifliche Meistbegünstigungsabrede wird nach einer dogmatischen Einordnung, sowohl unter verfassungs- als auch unter einfachrechtlichen Gesichtspunkten, auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.
(Text)
Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die praktischen Erscheinungsformen von Meistbegünstigungsabreden (Meistbegünstigungsklauseln/TV-Meistbegünstigung) dargestellt. Sodann wird die tarifliche Meistbegünstigungsabrede nach einer dogmatischen Einordnung, sowohl unter verfassungs- als auch unter einfachrechtlichen Gesichtspunkten, auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Konkret, inwieweit die tarifliche Meistbegünstigungsabrede in die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften, des einzelnen Arbeitnehmers, des Drittarbeitgebers und der Arbeitgeberverbände eingreift und gegebenenfalls sich eine rechtliche Unwirksamkeit der Meistbegünstigungsabrede daraus ergibt. Dies wird auch unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten im öffentlichen Dienst geprüft. Schließlich werden die Auswirkungen der tariflichen Meistbegünstigungsabrede auf das Arbeitskampfrecht untersucht.
(Table of content)
Inhalt: Meistbegünstigungsabreden im Recht (Praktische Erscheinungsformen von Meistbegünstigungsabreden - Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen der tariflichen Meistbegünstigungsabrede) - Vereinbarkeit von Meistbegünstigungsabrede mit Koalitionsfreiheit und Tarifvertragsrecht (Meistbegünstigungsabrede und Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften; Meistbegünstigungsabrede und Koalitionsfreiheit des einzelnen Arbeitnehmers; Meistbegünstigungsabrede und Koalitionsfreiheit des Drittarbeitgebers; Meistbegünstigungsabrede und Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberverbände) - Vereinbarkeit der Meistbegünstigungsabrede mit sonstigem Recht (Meistbegünstigungsabrede und Kartellwirkung des Tarifvertrags sowie kartellrechtliche Meistbegünstigungsklausel; Meistbegünstigungsabrede und handelsrechtliche arbeitgeberseitige Sperrabrede; Meistbegünstigungsabrede und Recht des öffentlichen Dienstes; Meistbegünstigungsabrede und Arbeitskampfrecht).
(Author portrait)
Daniel Stille hat an der Universität Bonn Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Referendariat absolvierte er den Weiterbildungsstudiengang zum Wirtschaftsjuristen an der Universität zu Köln. Er arbeitete zunächst als Unternehmensjurist in Frankfurt am Main, später als Rechtsanwalt in überörtlichen mittelständischen Kanzleien, nunmehr als Fachanwalt für Arbeitsrecht.