Aufklärungspflichten bei Vertriebsprovisionen im Bereich der Kapitalanlage : Unter besonderer Berücksichtigung der Innenprovisionen und Rückvergütungen. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5099) (2010. 268 S. 210 mm)

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Aufklärungspflichten bei Vertriebsprovisionen im Bereich der Kapitalanlage : Unter besonderer Berücksichtigung der Innenprovisionen und Rückvergütungen. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5099) (2010. 268 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 268 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631613467

Description


(Text)
Bedingt durch die "Schrottimmobilien" ist die Frage nach der Aufklärungsbedürftigkeit bei der Zahlung von Innenprovisionen, Kick-Backs, Retrozessionen und Rückvergütungen in den letzten Jahren in den Fokus von Rechtsprechung und Literatur gerückt. Dabei sind von einer solchen Pflicht möglicherweise Veräußerer, Initiatoren, Banken, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister betroffen. Unter Berücksichtigung spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie z. B.
31 d WpHG,
41 InvG und
2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV wird der Inhalt möglicher Aufklärungspflichten ermittelt. Bei der Analyse der Rechtsprechung zeigt sich, dass die einzelnen Senate teilweise zu miteinander nicht vereinbarbaren Ergebnissen gelangen. Unter dem Aspekt der Interessenwahrungspflicht sind aber relativ weitreichende Aufklärungspflichten zu bejahen.
(Table of content)
Inhalt: Aufklärungspflichten von Banken, Initiatoren, Vermittlern und Anlageberatern bei Innenprovisionen - Kick-Backs - Rückvergütungen und Retrozessionen - Entwicklung der Rechtsprechung zu Kick-Backs - Haftungsgrund der c. i. c. - Bewegliches System -
31 d WpHG - Institutionalisiertes Zusammenwirken - Aufklärungspflicht über Gewinnmarge.
(Author portrait)
Erik Besold, geboren 1975, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Das Referendariat leistete er im OLG-Bezirk Nürnberg. 2004 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Der Autor ist seit 2006 im Bank-, Kapitalanlage-, Bau- und Immobilienrecht tätig. 2010 absolvierte er einen Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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