Description
Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere für Kontinuität, Stabilität und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erlöschen von Stiftungen keine bloße Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehörde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermögensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach
87 BGB, zum anderen die behördliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erlöschen bzw. zur Zusammenführung von Stiftungen neben
87 BGB Bestand haben. Inhalt: Materiellrechtliche Voraussetzungen des 87 BGB - Unzulässigkeit weiterer Aufhebungsgründe - Die Aufhebung als Rechtsfolge des 87 BGB - Das Aufhebungsverfahren - Vermögensanfall und Vollbeendigung - Der Fiskus als Gesamtrechtsnachfolger - Die Stiftung in Liquidation - Die Zusammenlegung - Die Zulegung - Rücknahme/Widerruf der Anerkennung. Matthias Gantenbrink wurde 1980 in Hamm geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Bochum war er von 2005 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Bochum. Seit 2010 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum.



