Full Description
Gemass den Postulaten der katholischen Aufklarung suchte der Kolner Erzbischof Spiegel (1825-1835) mit staatlicher Exekutivhilfe das Wallfahrtswesen in seinem Sprengel vollstandig zu eliminieren und das Prozessionswesen zu beschranken und zu lautern. Sein Amtsnachfolger, der ultramontan gesonnene Erzbischof Droste-Vischering, nahm im Fruhsommer 1837 einen Kurswechsel vor, indem er seitdem alle Wallfahrtswunsche genehmigte, ohne formell das Spiegel sche Wallfahrtsverbot zu annullieren. Nach der Inhaftierung des Erzbischofs im November 1837 kehrten die die Amtsgeschafte fuhrenden Generalvikare wieder zur Wallfahrtsrepressionspolitik zuruck. Der Koadjutor und spatere Erzbischof Geissel gab im Sommer 1842 im Einverstandnis mit dem Staat anlasslich der 200-Jahr-Feier in Kevelaer die Wallfahrten dorthin frei. Diese Tolerierung wurde im folgenden Jahr stillschweigend entfristet und auf alle anderen Wallfahrtsorte ausgedehnt, so dass ab 1843 der Wallfahrtskult unter klerikaler Regie im Erzbistum Koln wieder kirchenamtlich legalisiert und akzeptiert war."