Die Strafbarkeit der Marktmanipulation gemäß 38 Abs. 2 WpHG : Unter besonderer Berücksichtigung des Phänomens des Scalping. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5080) (2010. XXXV, 174 S. 210 mm)

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Die Strafbarkeit der Marktmanipulation gemäß 38 Abs. 2 WpHG : Unter besonderer Berücksichtigung des Phänomens des Scalping. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .5080) (2010. XXXV, 174 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 174 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631605103

Description


(Text)
Die Arbeit erörtert die wesentlichen Probleme der Strafbarkeit von Marktmanipulationen, ein Thema, welches nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise und die Eurokrise in den Blickpunkt von Medien, Politik und Wissenschaft gerückt ist. Dabei wird die Entwicklung des Tatbestandes der Marktmanipulation nachvollzogen und die Tatbestandsmerkmale der

20a und 38 Abs. 2 WpHG dargestellt sowie die Verfassungsmäßigkeit der Norm untersucht. Weiterhin werden die unterschiedlichen Formen der Einflussnahme auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments erörtert. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Darstellung des sogenannten Scalping. Es wird insbesondere aufgezeigt, dass eine abschließende Definition des Scalping nicht möglich ist und unter welchen Voraussetzungen das Scalping unter den Tatbestand des
38 Abs. 2 WpHG subsumiert werden kann.
(Table of content)
Inhalt: Marktmanipulation - Rechtsquellen der Marktmanipulation - Entwicklung des Tatbestandes des 20a WpHG - Verfassungsmäßigkeit des 38 Abs. 2 WpHG - Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des 20a WpHG - Formen der Marktmanipulation - Strafbarkeit des Scalping.
(Author portrait)
Der Autor studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden und absolvierte sein Referendariat in Düsseldorf und Brüssel. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Referent in einer Bundesoberbehörde ist er seit 2005 als Justitiar bei einem Verband im Bereich des Gesundheitswesens in Bonn bzw. seit 2008 in Berlin tätig und dort als Rechtsanwalt zugelassen.

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