Das Selbstauflösungsrecht des Sächsischen Landtages (Dresdner Schriften zum Öffentlichen Recht .7) (Neuausg. 2008. CII, 435 S. 210 mm)

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Das Selbstauflösungsrecht des Sächsischen Landtages (Dresdner Schriften zum Öffentlichen Recht .7) (Neuausg. 2008. CII, 435 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631588253

Description


(Text)
Die Autorin untersucht in dieser Arbeit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Selbstauflösung des Sächsischen Landtages nach Art. 58 SächsVerf. Daneben werden die historischen Wurzeln dieses Institutes aufgedeckt und die Genese des Art. 58 SächsVerf detailliert dargelegt. Außerdem werden verfassungsvergleichend die parlamentarischen Selbstauflösungsrechte in den anderen deutschen Bundesländern und in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU erörtert. Schließlich wird das Selbstauflösungsrecht verfassungsrechtspolitisch untersucht, wobei ein Änderungsvorschlag hinsichtlich Art. 58 SächsVerf unterbreitet und - insbesondere aufgrund der umstrittenen Anwendung von Art. 68 GG bei der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages im Jahre 2005 - im Weiteren empfohlen wird, ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag in das Grundgesetz aufzunehmen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Selbstauflösungsrechtes des Sächsischen Landtages - Abgrenzung zu anderen Möglichkeiten der Landtagsauflösung - Verfassungsgeschichtliche Grundlagen - Genese des Art. 58 SächsVerf - Innerdeutscher und europäischer Verfassungsvergleich - Empfehlung zur Neufassung des Art. 58 Sachs Verf - Vorschlag für ein Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages.
(Author portrait)
Die Autorin: Kerstin Heinig, geboren 1977, studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen arbeitete sie bis 2004 in einer Rechtsanwaltskanzlei als juristische Mitarbeiterin und anschließend als Referatsleiterin in der Rechtsabteilung des Landesamtes für Finanzen in Leipzig.

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