Description
(Text)
Ziel der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG ist die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von reinen Umweltschäden. Damit will die Europäische Gemeinschaft der fortschreitenden Umweltzerstörung und dem damit einhergehenden Verlust an biologischer Vielfalt entgegentreten. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine umfassende Haftungsregelung, die das öffentlich-rechtliche Verursacherprinzip mit dem Grundsatz der Naturalrestitution verbindet. Die Arbeit untersucht, auf welche Weise die Richtlinie zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Ökosystem- und Diversitätsschutzes beiträgt. Bei der Analyse des Haftungssystems kommt der Bestimmung des Haftungsobjekts, des sogenannten "ökologischen Schadens", besondere Bedeutung zu. Außerdem wird erörtert, ob das Sanierungskonzept der Richtlinie einen angemessenen Ausgleich für die Verletzung der ökologischen Interessen zu schaffen vermag. Schließlich geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit die Gemeinschaft ihren langjährig geäußerten Willen, dem Verursacherprinzip in der praktischen Durchführung der Umweltpolitik zu mehr Gewicht zu verhelfen, mittels der Umwelthaftungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt hat.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Außerrechtliche Begründungsansätze für den Ökosystem- und Diversitätsschutz - Das rechtliche Instrumentarium des Ökosystem- und Diversitätsschutzes - Der Entstehungsprozess der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG - Die gemeinschaftsrechtliche Rechtfertigung der Einführung eines Umwelthaftungsregimes - Umweltschutz durch Schadensersatz? Bestandsaufnahme des bis dato geltenden Umwelthaftungsrechts in der deutschen Rechtsordnung - Analyse des Haftungskonzepts der Umwelthaftungsrichtlinie.
(Author portrait)
Die Autorin: Saskia Sties, Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Genf und München sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; Referendariat und Zweites Staatsexamen in München; Promotion an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, gefördert durch ein Promotionsstipendium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU); seit 2006 als Rechtsanwältin in einer Kanzlei mit steuer- und wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt in München tätig.