Description
(Text)
Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt
311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in
125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, dass eine grundlegende Klärung des Anwendungsbereiches bisher ausgeblieben ist. In praxi geht man über diese Unsicherheit mit der gut gemeinten Empfehlung hinweg, Unternehmenskaufverträge in jedem Fall vorsorglich beurkunden zu lassen. Der Autor hat sich mit dieser Arbeit das Ziel gesetzt, den Tatbestand und die Rechtsfolge des
311b Abs. 3 BGB einer grundlegenden Klärung zuzuführen und die gewonnenen Ergebnisse auf die Beurkundungspflicht von Unternehmenskaufverträgen zu übertragen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Formvorschriften bei Unternehmenskaufverträgen - Tatbestand des
311b Abs. 3 BGB - Struktureller Vergleich zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften - Auslegung des Vermögensbegriffs - Rechtsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften - Heilungsmöglichkeiten - "asset deal" und "share deal" - "catch-all-Klauseln" - Rückabwicklungsproblematik nichtiger Unternehmenskaufverträge.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan B. Droste, geboren 1983 in Münster (Westfalen); Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; Erste juristische Staatsprüfung 2007; Promotion 2008 an der Universität zu Köln; zurzeit Rechtsreferendar am LG Münster (OLG-Bezirk Hamm).



