Description
(Text)
Der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat einerseits Interesse an der Gewährung von notwendigen Behandlungen und andererseits Interesse an der Einhaltung der Leistungswirtschaftlichkeit. Bei der Krankenhausbehandlung als die aufwendigste Leistungsform kollidieren diese widerstreitenden Interessen voneinander am erheblichsten. Trotzdem sind die Leistungskriterien der Krankenhausbehandlung in
2, 12 und 39 Abs. 1 SGB V unbestimmt und die daraus folgende Entscheidungsunsicherheit ermöglicht häufig die gesetzliche und sozialpolitische Steuerung der Krankenhausversorgung. In diesem Zusammenhang ist das Ziel der Autorin zunächst den Inhalt der unbestimmten Anspruchsvorschrift über die Krankenhausbehandlung näher zu beleuchten. Sie geht insbesondere der Frage nach, wer für die Konkretisierung der unbestimmten Regelungen verantwortlich ist. Seit 2004 erlegt der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss weitreichende Kompetenz zur Entscheidung über die Infrastruktur des Gesundheitswesens auf. Somit sollte auch die Frage nach dessen Legitimation insbesondere in Hinsicht auf die Garantie der Leistungsansprüche des Versicherten gestellt werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verfassungs- und einfachrechtliche Grundlagen der medizinischen Versorgung - Tatbestand des Krankenhausbehandlungsanspruchs im Sinne des
39 Abs. 1 SGB V - Das Leistungserbringungsrecht - Das Verhältnis zwischen Leistungs- und Leistungserbringungsrecht.
(Author portrait)
Die Autorin: Eun-Sun Lee, geboren 1976, absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Ewha-Universität in Seoul. Im Anschluss daran schrieb sie zwischen 2000 und 2002 an der Korea-Universität in Seoul ihre Master-Arbeit. Ab Ende 2004 promovierte sie an der Universität Regensburg und schloss ihre Promotion 2008 ab.