Die Erfassung verdeckter Vermögensverlagerungen im Rahmen eines bilanzgestützten Kapitalschutzes bei der GmbH de lege la (Studien zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht .13) (2008. 222 S. 21 cm)

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Die Erfassung verdeckter Vermögensverlagerungen im Rahmen eines bilanzgestützten Kapitalschutzes bei der GmbH de lege la (Studien zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht .13) (2008. 222 S. 21 cm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 言語 GER,GER
  • 商品コード 9783631583357

Description


(Text)
Mit seiner «Novemberentscheidung» vom 24.11.2003 nahm der Bundesgerichtshof Abschied von der bilanziellen Betrachtung im Rahmen des 30 Abs. 1 GmbHG. Demnach sollte es nunmehr selbst bei bilanzneutralen Darlehen mit vollwertigem Rückzahlungsanspruch allein auf den tatsächlichen Liquiditätsabfluss ankommen. Dieser Wandel führte insbesondere beim konzernweiten Cash Pooling zu immenser Rechtsunsicherheit. Die Frage einer bilanziellen oder einer tatsächlichen Betrachtung bei der Feststellung verbotener Auszahlungen ist aber weder ein konzern- noch ein darlehensspezifisches Problem. Daher befasst sich die Untersuchung mit der kapitalerhaltungsrechtlichen Relevanz sämtlicher in schuldrechtliche Leistungsbeziehungen gekleideter verdeckter Vermögensverlagerungen von
der GmbH auf ihre Gesellschafter und den hier in Frage stehenden Fähigkeiten einer bilanziellen Betrachtung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Verdeckte Vermögensverlagerungen - GmbH - MoMiG - Bilanzgestützter Kapitalschutz - Bilanzielle Betrachtung - Cash Pooling - Kreditverträge - Austauschverträge - Aufsteigende Sicherheiten.
(Author portrait)
Der Autor: Guido Eusani wurde 1975 in Solingen geboren und studierte von 1998 bis 2002 Wirtschaftsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln. 2001 nahm er parallel das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln auf. 2006 legte er die Erste juristische Staatsprüfung ab. In den Jahren 2006 und 2007 war der Autor Doktorand und Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Seit 2008 ist er Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Köln.

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