Description
(Text)
Im Streben nach größerer Einzelfallgerechtigkeit beschädigt die gerichtliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen die Rechtssicherheit. Die Arbeit will dazu beitragen, diesen unbefriedigenden Zustand zu überwinden. Der Autor stellt zu diesem Zweck der Entwicklung in Deutschland das australische Recht gegenüber, das eine neue, dem deutschen Recht entgegengesetzte Lösung gefunden hat und auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle nahezu völlig verzichtet. Aus dem Rechtsvergleich entwickelt der Verfasser Gesetzgebungsvorschläge, die durch eine Stärkung des Verhandlungsgleichgewichts die Privatautonomie bewahren und eine Inhaltskontrolle zurückdrängen sollen. Abschließend beantwortet der Verfasser die im Internationalen Privatrecht noch ungelöste Frage, nach welchen Maßstäben vor deutschen Gerichten eine Inhaltskontrolle ausländischer Eheverträge stattfinden kann.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Inhaltskontrolle von Eheverträgen nach deutschem Recht: Wirksamkeitskontrolle, Ausübungskontrolle, Kernbereichstheorie - Eheverträge nach australischem Recht: der Family Law Amendment Act 2000 - Bezüge zum Internationalen Privatrecht: Inhaltskontrolle ausländischer Eheverträge - Datum-Theorie.
(Author portrait)
Der Autor: Christopher Luhn, geboren 1978 in Hamburg; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg; Erstes Staatsexamen 2004; anschließend Forschungsaufenthalt und Erwerb des LL.M. an der University of Sydney; 2007 Promotion an der Universität Heidelberg als Stipendiat der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg; seit 2007 Rechtsreferendar in Hamburg.



