Description
(Text)
Am 1. Juli 2004 hat der Bundestag das Anlegerschutzverbesserungsgesetz beschlossen. Neben einer Stärkung des organisierten Kapitalmarktes sieht dieses Gesetz auch einen regulierenden Eingriff in den sogenannten Grauen Kapitalmarkt vor. Dementsprechend beinhaltet es eine Novellierung des Verkaufsprospektgesetzes dahingehend, dass seit dem 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht auch für nicht wertpapiermäßig verbriefte Anlagebeteiligungen des Grauen Kapitalmarktes gilt. Daraus folgt, dass für fehlerhafte Prospekte nunmehr gemäß
13 Verkaufsprospektgesetz gehaftet wird. Ein Rückgriff auf die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung ist in der Regel nicht mehr nötig bzw. nicht mehr möglich. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Prospekthaftung für fehlende Prospekte in
13a Verkaufsprospektgesetz eingeführt. Mit diesen Änderungen des Verkaufsprospektgesetzes und insbesondere den Auswirkungen auf die zivilrechtliche Prospekthaftung befasst sich diese Arbeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Bisherige Bestrebungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes am Grauen Kapitalmarkt - Die gesetzliche Neuregelung im VerkProspG - Prospektpflicht - Prospektinhalt - Prospektprüfung - Prospekthaftung für fehlerhafte und fehlende Prospekte - Die Auswirkungen der Neuregelung auf das Haftungsmodell der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung - Die Unterschiede zwischen allgemeiner zivilrechtlicher und spezialgesetzlicher Prospekthaftung - Verbleibender Anwendungsbereich für die zivilrechtliche Prospekthaftung.
(Author portrait)
Die Autorin: Charlotte Maria Korth, geboren 1980 in Frechen; 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Université de Lausanne; Erstes Staatsexamen 2004; seit 2006 Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.



