Description
(Text)
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Teilbarkeitsbegriffe in der Insolvenzordnung. Im Vordergrund steht der Teilbarkeitsbegriff im Rahmen der Abwicklung gegenseitiger Verträge (
103, 105 InsO). Überwiegend geht man hier davon aus, der Teilbarkeitsbegriff sei möglichst weit auszulegen, so dass die geschuldeten Leistungen immer dann teilbar seien, wenn sich die vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten Leistungen feststellen und bewerten lassen. Die Arbeit hinterfragt, ob der weite Teilbarkeitsbegriff tatsächlich mit dem insolvenzrechtlichen Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt werden kann. Der Begriff wird vor dem Hintergrund der Prinzipien Gläubigergleichbehandlung, funktionelles Synallagma, Privatautonomie und Parteiinteressen analysiert. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Prinzipien allein mit begrifflichen Lösungsansätzen nicht in Einklang bringen lassen. Vielmehr muss der Begriff in jedem Einzelfall danach bestimmt werden, ob der Insolvenzverwalter auf die weitere Leistung des Vertragspartners zwingend angewiesen ist. Nur dann liegt Teilbarkeit nach
105 S. 1 InsO vor.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Grundlagen für den Begriff der "teilbaren Leistungen" als Rechtsbegriff in der InsO im Rahmen der Abwicklung gegenseitiger Verträge (
103, 105 InsO) - Der Begriff der "teilbaren Leistungen" nach
105 S. 1 InsO - Historische, begriffliche und systematische Lösungen des Teilbarkeitsproblems - Die Teilbarkeit von Leistungen in anderen Regelungen der InsO - Folgeproblem: Die insolvenzrechtliche Behandlung "unteilbarer Leistungen" im gegenseitigen Vertrag.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Matthies, geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf und Freiburg im Breisgau; Erstes Staatsexamen in Freiburg im Breisgau 2006; Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht der Universität Freiburg im Breisgau; Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Düsseldorf.



