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Description
(Text)
Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die Überlegungen der EU-Kommission, eine europäische Regelung zur Bekämpfung der Insolvenzverschleppung einzuführen. Diese soll sich an dem britischen Modell des "wrongful trading" orientieren. Dessen Vorteil wird in der Vorverlagerung des Haftungszeitpunktes gesehen. Dem Geschäftsleiter werden bereits in der Gesellschaftskrise besondere Verhaltenspflichten zum Schutz der Gläubiger auferlegt. Die Verfasserin analysiert die Ausgestaltung und praktische Effizienz des britischen Haftungstatbestandes. Sie prüft sodann vergleichend die funktional äquivalenten Haftungsinstitute des deutschen Rechts im Hinblick auf ihre Stärken und Schwächen. Schließlich untersucht sie, ob sich eine Übernahme der englischen Regelungen ohne wesentliche Brüche in das deutsche Recht realisieren ließe. Im Ergebnis wird eine modifizierte Einführung des britischen Modells unter Wahrung des deutschen "Besitzstandes" empfohlen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Zielvorhaben der EU-Kommission - Der britische Haftungstatbestand des "wrongful trading" - "Shadow directorship" - Probleme in der praktischen Anwendung - Einführung der "wrongful trading"-Regelung in das deutsche Recht - Rechtsvergleichende Würdigung und Umsetzung - Konzernrechtliche Relevanz - Vorschläge möglicher Modifikationen.
(Author portrait)
Die Autorin: Nadine Wachendorf, geboren 1975 in Frankfurt am Main; 1995/1996 Studium an der Sorbonne, Paris; 1996-2003 Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Frankfurt am Main; 2003-2005 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer amerikanischen Wirtschaftskanzlei; 2005-2007 Referendariat am OLG Düsseldorf; 2007 Disputation und Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in München.



