Description
(Text)
Der Jugendstrafvollzug steht seit langem in der Kritik, jedenfalls soweit es um seine rechtlichen Grundlagen geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr im Mai 2006 die bisherige Rechtslage für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2007 zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage eingeräumt. Wenige Monate später erfolgte eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges vom Bund auf die Länder mit der Folge, dass diese nunmehr die verfassungsgerichtliche Forderung nach Schaffung ausreichender gesetzlicher Grundlagen umsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die durch den Bund und durch die Länder vorgelegten Entwürfe einer gesetzlichen Regelung des Strafvollzuges für junge Gefangene. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges, zuletzt vorgelegt am 7.6.2006. Dieser wird unter besonderer Berücksichtigung der bislang für den Jugendvollzug maßgeblichen bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug), des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der durch Wissenschaft und Praxis vorgelegten Alternativentwürfe umfassend aufgearbeitet und analysiert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Bisherige Versuche einer gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzuges - Die Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges - Rahmenbedingungen des derzeitigen Jugendstrafvollzuges in Deutschland - Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges (GJVollz) vom 28. April 2004, Stand 7. Juni 2006 - Eckpunkte des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges (GJVollz) - Allgemeine Regelungen (
1 bis 7 GJVollz) - Aufnahme in den Vollzug, Verlegung, Sozialtherapie (
8 bis 12 GJVollz) - Offener Vollzug, Lockerungen, Entlassungen (
13 bis 18 GJVollz) - Unterbringung im Jugendstrafvollzug - Das Leben im Vollzug (
20 bis 30 GJVollz) - Sicherheit und Ordnung, Unmittelbarer Zwang, Disziplinarmaßnahmen (
31 bis 34 GJVollz) - Rechtsschutz (
35 GJVollz) - Sonstige Vorschriften (
36 bis 39 GJVollz) - Bedienstete im Vollzug (
40 bis 43 GJVollz) - Die Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf den Jugendstrafvollzug - Die Gesetzesentwürfeder Bundesländer und sonstiger Stellen, insbesondere die Entwürfe der Länder Bayern und Baden-Württemberg.
(Author portrait)
Der Autor: Stephan Schwirzer wurde 1980 in Weißenburg geboren und studierte ab 2000 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach Abschluss des Studiums im Jahr 2005 wurde er von der Juristischen Fakultät der Universität Passau im gleichen Jahr zur Promotion zugelassen. Das Promotionsverfahren schloss er im Jahr 2007 ab. Seit Ende 2006 ist der Autor Rechtsreferendar am Landgericht Passau.