Description
(Text)
Ratio legis , Fehlschlag, Beendigung, Freiwilligkeit, "Denkzettel" - es gibt kaum ein zum Rücktritt vom Versuch gehörendes Thema, das nicht heftig umstritten war und ist. Die Lektüre der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten zeigt: die höchstrichterliche Rechtsprechung tendiert dazu, Tatbestandsvoraussetzungen des
24 StGB so auszulegen, dass dem Rücktrittsprivileg ein weiter Anwendungsspielraum eröffnet wird. Eine solche "Täterfreundlichkeit" widerspricht sowohl den bestrafungsfreudigen Entwicklungen in der Legislative als auch dem herrschenden kriminalpolitischen Klima, das immer frühere und drastischere Sanktionen fordert. In dieser Arbeit werden rechts- und sozialwissenschaftliche Erklärungen für die spezielle Großzügigkeit des BGH gesucht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Ratio legis des
24 StGB - Fehlschlag - Beendeter und unbeendeter Versuch - Freiwilliger Rücktritt - Rücktrittsbemühungen - Kasuistik des BGH zum Rücktritt von versuchten Tötungsdelikten - "Gebrauchtwagen-Fall" - "Flachmann-Fall" - "Krankenhaus-Fall"- "Lilo-Fall" - "Telefon-Fall" - "Denkzettel-Fall" - "Gashahn-Fall" - Imagepflege - Account-Theorie - Attributionsforschung - Kriminalpolitik - Opferschutz - Bestrafung mitverwirklichter Durchgangsdelikte - Verhandlungsvorbereitung.
(Author portrait)
Die Autorin: Anna Elena Janke, geboren 1975; Jurastudium an der Universität Potsdam und der Humboldt-Universität zu Berlin; Erstes juristisches Staatsexamen 2000; LL.M. (Criminology and Criminal Justice) am University College London 2001; Zweites juristisches Staatsexamen 2003; seit 2006 Strafverteidigerin in Berlin.



