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Description
(Text)
Der seit den 1960er Jahren bestehende politische Konflikt um eine Unabhängigkeit der kanadischen Provinz Québec wirft die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines möglichen Ausscheidens der Provinz aus dem kanadischen Staatsverband sowohl nach Völkerrecht als auch nach kanadischem Verfassungsrecht auf. Gegenstand der Untersuchung ist aus völkerrechtlicher Sicht die Frage nach einem aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ableitbaren Sezessionsrecht des Gliedstaates; ferner werden die Voraussetzungen einer de facto-Sezession und die rechtlichen Folgeprobleme (Anwendung des uti possidetis -Prinzips bei der Grenzziehung und sukzessionsrechtliche Fragestellungen) einer Loslösung Québecs in den Blick genommen. Hieran schließt sich eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit einer Sezession der Provinz Québec nach kanadischem Verfassungsrecht an, die insbesondere das ungeschriebene Verfassungsrecht und die Möglichkeit einer im Wege der Verfassungsänderung zu vollziehenden Sezession berücksichtigt. Angesprochen werden schließlich Alternativen für die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen einer im kanadischen Staatsverband verbleibenden Provinz Québec und (Rest-)Kanada.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gründe für die Sezessionsbestrebungen der Provinz Québec - Selbstbestimmungsrecht der Völker als Sezessionsrecht eines Gliedstaates - Rechtmäßigkeit einer Sezession Québecs nach kanadischem Verfassungsrecht - Alternative Ausgestaltungen der verfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Québec und (Rest-)Kanada.
(Review)
"Eine sehr gehaltvolle Studie, die die völkerrechtliche Praxis vieler Staaten mit reflektiert und weit über ihre Themenstellung hinaus Beachtung verdient." (Ulricke Heckötter, Ex Libris)
(Author portrait)
Die Autorin: Caroline Gödel, geboren 1976 in Freiburg im Breisgau; Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Paris und Berlin; Erstes Staatsexamen 2002; Referendariat in Berlin; Wahlstation beim Auswärtigen Amt, Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Atlanta (USA); Zweites Staatsexamen 2005; seit 2006 Regierungsrätin zur Anstellung im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums.