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Description
(Text)
Die Absicherung des Bestandes bildet das zentrale Element eines Arbeitsverhältnisses. Der auf den Bestand gerichtete Schutz pendelt vor allem die im Vergleich mit dem Arbeitgeber ungünstigere Position des Arbeitnehmers aus. Im aktuellen deutschen Recht wird der Bestandsschutz von vier Säulen getragen. Diese finden sich aber auch in mehr oder weniger intensiver Ausprägung im Recht des Europarats, im internationalen Privatrecht, im UN-Recht und insbesondere im Recht der Internationalen Arbeitsorganisation sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht. Nicht nur die Inhalte und Wirkungen der einzelnen Ebenen, sondern auch die Verbindungslinien zwischen ihnen stellt die Arbeit in fünf Teilen weitgehend chronologisch und unter Berücksichtigung allgemeiner geschichtlicher Ereignisse dar; die Betrachtung reicht vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die vier Säulen des Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses im aktuellen deutschen Recht - Historische Wurzeln der Absicherung von Arbeitsrechtsverhältnissen auf nationaler und internationaler Ebene - Entwicklung von Bestandsschutzregeln auf der europäischen und internationalen Ebene - Aktuelle Entwicklung seit den 1990er Jahren: Tripartistisch ausgerichtete Forcierung des Bestandsschutzrechts durch Europäische Union, Europarat und Internationale Arbeitsorganisation - Zur Wechselwirkung der verschiedenen Regelungsebenen im Hinblick auf den Bestandsschutz - Zur Bedeutung und Funktion des Bestandsschutzes.
(Author portrait)
Die Autorin: Maria Martina Bausback, geboren 1960 in Aschaffenburg, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg. 1985 absolvierte sie dort das Erste Staatsexamen; ebenfalls in Bayern legte sie das Zweite Staatsexamen im Jahr 1987 ab. Seit 1989 ist sie in Aschaffenburg als Rechtsanwältin, seit 1995 auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig. Die Promotion erfolgte 2006 an der Universität Mainz.