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Description
(Text)
Mit der Billigkeitshaftung nach
829 BGB sind seit jeher eine Vielzahl von Problemen verbunden. Vor diesem Hintergrund hat der Autor die Haftung Unzurechnungsfähiger einer rechtshistorischen, wie auch einer Untersuchung des Haftungsgrunds unterzogen. Im Zentrum der Arbeit steht aber die Frage, ob und wie Leistungen Dritter, namentlich Versicherungsleistungen, bei der anzustellenden Billigkeitsabwägung eingestellt werden können. Hierbei gelangt der Autor zu einer Differenzierung, je nach Art und Zielsetzung der Leistung. Daneben werden weitere von der Rechtspraxis bisher herangezogene Billigkeitsmomente systematisiert und analysiert. Abgesehen von der Behandlung prozessualer Probleme werden über die gesamte Arbeit hinweg die Rechtslage in Österreich und der Schweiz vergleichend herangezogen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Billigkeitshaftung - Haftung Unzurechnungsfähiger - Frage der Berücksichtigung von Versicherung bei der Billigkeitsabwägung.
(Author portrait)
Der Autor: Till Flachsbarth wurde 1978 in München geboren. Von 1999 bis 2004 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Im Anschluss an das Erste Juristische Staatsexamen übernahm er eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Zivilprozessrecht der Universität Regensburg. 2006 nahm der Autor den Referendardienst im Landgerichtsbezirk Regensburg auf.