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Description
(Text)
Im Seerecht werden Versicherungswerte in der Regel mit einer Taxe vereinbart, so in der Seekaskoversicherung, aber auch in anderen Sparten des maritimen Handels. Der Autor überprüft die Wirksamkeit der gängigen Taxenklauseln nach jetzigem und zukünftigem Versicherungsvertragsrecht. Folgende Streitfragen werden behandelt: Wann kann eine Taxe angefochten werden? Inwieweit hat der Versicherer die Möglichkeit die Taxe herab- bzw. heraufzusetzen? Gilt die Taxe bereits ab Abschluß des Versicherungsvertrages? Besteht nach altem bzw. neuem Recht ein Bereicherungsverbot? In einem Praxisteil wird beleuchtet, wie sich der Versicherungsnehmer vor der Herabsetzung der Taxe schützen kann, wobei gegebenenfalls die Haftung des Seeversicherungsmaklers relevant wird. Das Buch ist Pflichtlektüre für alle diejenigen, die in der maritimen Wirtschaft tätig sind, wie für Seeversicherer, Versicherungsmakler, Reedereien und Rechtsanwälte.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Nachträgliche Änderung der Taxe - Übersetzte Taxe und deren Herabsetzung - Bereicherungsverbot und die Taxe - Wirksamkeitsprüfung der Taxenklauseln - Haftung des Seeversicherungsmaklers - Doppelversicherung - Über- und Unterversicherung - Einfluß auf die Obliegenheiten.
(Author portrait)
Der Autor: Carsten Maßmann, geboren 1971 in Hamburg; 1992-1999 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg; 2000-2001 Tätigkeit bei einem Hamburger Versicherungsmakler in dessen Transportschadenabteilung; 2001-2005 Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht; seit 2005 Rechtsanwalt in Hamburg.