Description
(Text)
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die zwei Gesetze zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geeignet sind, einen wirksamen Schutz der Urheberrechte an Musik- und Filmwerken gegenüber der massenhaften digitalen Vervielfältigung im privaten Bereich zu bewirken und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer herbeizuführen. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das System der Pauschalabgabe für private Vervielfältigungen auf digitale Vervielfältigungshandlungen übertragbar oder mit Blick auf moderne Verfahren des Kopierschutzes und der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen abzuschaffen ist. Im Übrigen wird erörtert, ob das novellierte Urheberrecht eine ausreichende Handhabe gegen das massenhafte Kopieren von unkörperlichen Vorlagen aus Internet-"Tauschbörsen" bietet. Zu diesem Zweck wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit das deutsche (Urheber-)Recht die praktische Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet - insbesondere mittels Auskunftsansprüchen gegen Access-Provider - gewährleistet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Neuregelung der Privatkopieschranke und des pauschalen Abgabensystems nach dem Gesetzentwurf zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle - Zur Beibehaltung der digitalen Privatkopieschranke trotz Verfahren der Einzellizenzierung mittels Digital Rights Management-Systemen - Zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit der Teilnehmer an "Tauschbörsen" im Internet - Zur Durchsetzbarkeit von Urheberrechten im Internet mittels Auskunftsansprüchen gegen Access-Provider.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Meschede, geboren 1976 in Castrop-Rauxel; 1996-1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes; ab 1998 Fortführung des Studiums an der Universität zu Köln; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen; Anfang 2002 Beschäftigung im Institut für Wirtschafts- und Sozialforschung (WSF) in Köln; 2004 Zweites juristisches Staatsexamen; 2005 Rechtsanwalt in Düsseldorf.