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Description
(Text)
Diese Arbeit befasst sich mit Fragen der Ausgestaltung des Leistungsrechts und einer eventuell erforderlichen Harmonisierung der rehabilitationsrechtlichen Leistungskataloge. Zunächst wird der Frage nachgegangen, inwieweit die unterschiedlich ausgestalteten Rehabilitationsleistungen Ungleichbehandlungen der Betroffenen hervorrufen. Sodann werden die bestehenden leistungsrechtlichen Strukturen daraufhin untersucht, welche Auswirkungen das in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG manifestierte Verbot der Diskriminierung Behinderter auf die Gestaltung der Leistungskataloge hat, insbesondere, ob die Vorschrift eine Harmonisierung der derzeit unterschiedlich ausgestalteten Leistungskataloge gebietet. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Ausgestaltung der derzeit vorgegebenen Leistungsbereiche durch untergesetzliche Rechtsquellen verfassungsrechtlich tragbar ist. Als Abschluss der Untersuchung werden etwaige nicht verfassungskonforme Regelungsbereiche im Rehabilitationsrecht aufgezeigt, um so erforderliche Rechtsänderungen zu initiieren. Dazu sollen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Leistungsrechts auf den unterschiedlichen normhierarchischen Ebenen gemacht werden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die einzelnen Leistungskataloge - Analyse der Ungleichbehandlungen - Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Leistungskataloge - Änderungs- und Verbesserungsvorschläge.
(Author portrait)
Die Autorin: Manuela Müller, geboren 1973 in Horb am Neckar, begann 1993 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. 1998 legte sie die Erste und 2000 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit 2005 ist sie als Richterin am Sozialgericht in Duisburg tätig.