Description
(Text)
Durch die in letzter Zeit zunehmend geschlossenen betrieblichen "Bündnisse für Arbeit" - teils durch betriebliche Öffnungsklauseln in Tarifverträgen zugelassen, teils auch unter Missachtung des in
77 Abs. 3 BetrVG geregelten Tarifvorrangs - wächst die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen weiter an. Ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2002 zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang gemäß
613a BGB wendet sich die wissenschaftliche Diskussion nun verstärkt den Rechtsfolgen des Betriebsübergangs zu. Die Arbeit schlägt die Heranziehung eines einheitlichen Kriteriums bei Beurteilung der Auswirkungen von Betriebsübergängen und unternehmensinternen Umstrukturierungen auf Betriebsvereinbarungen vor.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Empirische Relevanz von Betriebsübergängen und unternehmensinternen Umstrukturierungen - Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergängen gemäß
613a BGB und unternehmensinternen Umstrukturierungen - Vertragliche Gestaltung der kollektivrechtlichen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen.
(Author portrait)
Der Autor: Sascha Lerch, geboren 1976 in Saarbrücken, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften in Mainz und Lausanne/Schweiz. 2001 legte er das Erste juristische Staatsexamen ab und trat im gleichen Jahr in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen 2003 begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Sozietät.