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Description
(Text)
Der Tarifvertrag ist nicht das einzige Instrument der Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände zur Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Darüberhinaus gibt es außertarifliche Sozialpartnervereinbarungen. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung des Tarifvertrags von den sogenannten normersetzenden Verträgen der Tarifparteien. Die Abhandlung stellt die für Tarifverträge im TVG, BetrVG und ArbGG geregelten Rechtsfolgen und deren Sinn und Zweck auf den Prüfstand und kommt anhand der anerkannten Auslegungsmethoden zu dem Schluss, dass es schuldrechtliche Tarifverträge gibt, auf welche die für Tarifverträge geltenden Gesetze voll umfänglich Anwendung finden. Davon werden außertarifliche Sozialpartnervereinbarungen abgegrenzt, deren Regelungsgehalt andere als die Inhalte des
1 TVG sind. Sie wirken weder normsetzend noch normersetzend.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der Begriff des Tarifvertrags und der des außertariflichen Koalitionsvertrages - Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes, des Betriebsverfassungs- und Arbeitsgerichtsgesetzes - Rechtsnatur der Notdienstvereinbarungen, Schlichtungsvereinbarungen, der Abmachungen über Gewerkschaftsrechte im Betrieb sowie der Mitbestimmungsverträge - Sämtliche bis 2005 vereinbarten Sozialpartnervereinbarungen.
(Author portrait)
Die Autorin: Myriam Boeck studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen hat sie in Niedersachsen ihr Referendariat und ihr Zweites juristisches Staatsexamen absolviert und an der Universität der Bundeswehr in Hamburg als wissenschaftliche Mitarbeiterin und wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Privat- und Arbeitsrecht gearbeitet. Seit August 2005 ist sie als Regierungsrätin z. A. beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz tätig.



