Description
(Text)
Technische Entwicklungen im medialen Bereich sind für Urheber wie Nutzer Fluch und Segen zugleich: Sie erleichtern den (rechtmäßigen wie rechtswidrigen) Umgang mit medialen Werken, aber auch das gezielte Einschränken von Nutzungshandlungen durch den Urheber. Der Autor untersucht nicht nur die neueren Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung von Umgehungsmitteln (wie
95a Abs. 3 UrhG), sondern auch die einschlägigen Generalklauseln (
3 UWG, mittelbare Urheberrechtsverletzung). Er legt dabei besonderen Wert auf praktisch durchführbare Lösungen und zeigt auf, dass die neuen, kontrovers diskutierten Vorschriften die Rechtslage insbesondere in Bezug auf urheberrechtliche Schranken nur wenig verändern. Sie haben weit geringere Auswirkungen auf die Zukunft des Urheberrechts, als vielerorts angenommen wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Dogmatische Betrachtung der Generalklauseln
3 UWG und mittelbare Urheberrechtsverletzung sowie der Spezialnormen
95a Abs. 3 UrhG und
69f Abs. 2 UrhG - Vergleich der Maßstäbe für die Gefahr der Urheberrechtsverletzung - Schranken und der Schutz technischer Maßnahmen - Zusammenspiel der Rechtsinstitute - Zukunft des Urheberrechts.
(Author portrait)
Der Autor: Bernhard Arnold studierte von 1997 bis 2000 an der Universität Passau Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das Referendariat in Bochum und Essen. Bis 2002 war er zudem Geschäftsführer eines Juristischen Verlages. Seit 2003 ist der Autor Rechtsanwalt in einer Sozietät in Düsseldorf. Seine Spezialgebiete sind Patent-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.



