Kommunalwirtschaftliche Schrankentrias und Konkurrenzschutz unter besonderer Berücksichtigung von 102 Abs. 1 der Gemeind : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4406) (2006. XVIII, 318 S. 210 mm)

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Kommunalwirtschaftliche Schrankentrias und Konkurrenzschutz unter besonderer Berücksichtigung von 102 Abs. 1 der Gemeind : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4406) (2006. XVIII, 318 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631554630

Description


(Text)
Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie sich private Konkurrenten dagegen gerichtlich zur Wehr setzen können. In dieser Arbeit werden eingangs die rechtlichen Grundlagen kommunaler Wirtschaftsbetätigung dargestellt. Im Anschluss erörtert der Autor die sich aus dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Wettbewerbsrecht, ergebenden Anspruchsgrundlagen gegen unzulässige kommunale wirtschaftliche Konkurrenz. Aus dem öffentlichen Recht werden zunächst mögliche grundrechtliche Abwehransprüche untersucht. Schwerpunkt der Darstellung ist schließlich die Herausarbeitung des drittschützenden Gehalts der kommunalen Wirtschaftsklauseln und insbesondere der Subsidiaritätsklausel des
102 Abs. 1 Nr. 3 GemO in der Fassung vom 20.7.1999 zugunsten privater Konkurrenten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Darstellung der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben kommunaler wirtschaftlicher Betätigung - Erörterung zivilrechtlicher Abwehransprüche, insbesondere aus dem UWG - Diskussion grundrechtlicher Abwehransprüche, im Schwerpunkt aus Art. 12 Abs. 1 GG - Herausarbeitung und Bejahung des drittschützenden Gehalts kommunaler Wirtschaftsklauseln im Wege der Auslegung, dabei Entwicklung eines "kombinierten Ansatzes".
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Erich Meßmer, geboren 1974 in Ehingen an der Donau; 1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; 2000 bis 2001 Promotionsstudium an der Universität Konstanz; 2001 bis 2003 Rechtsreferendariat in Konstanz, Überlingen und Stuttgart; seit 2003 in Stuttgart als Rechtsanwalt tätig.