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Description
(Text)
Anfechtungsklage und Spruchverfahren sind gleichermaßen Gegenstand der aktuellen gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Während sich das Spruchverfahren zunehmender Beliebtheit erfreut, sieht sich die Anfechtungsklage verstärkter Kritik ausgesetzt. So läßt sich in der rechtspolitischen Diskussion ein regelrechter Trend in Richtung Einschränkung der Anfechtungsklage zugunsten der Ausweitung des Spruchverfahrens beobachten. In seinen beiden Urteilen BGHZ 146, 179 - MEZ und BGH ZIP 2001, 412 - Aqua Butzke zum Recht des Formwechsels (
210, 212 UmwG) hat der Bundesgerichtshof zwei zentrale Aspekte dieser aktuellen rechtspolitischen Überlegungen angesprochen: Den Ausschluß der Anfechtungsklage zugunsten des Spruchverfahrens für die Rüge kompensationsleistungsbezogener Informationsrechtsverletzungen sowie für die Rüge der zu hoch bemessenen Kompensationsleistung. Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung untersucht der Verfasser das Verhältnis von Anfechtungsklage undSpruchverfahren anhand der
210, 212 UmwG sowie der umwandlungs- und aktiengesetzlichen Paralleltatbestände der
14 Abs. 2, 15 Abs. 1, 32, 34 UmwG,
304 Abs. 3, 305 Abs. 5,
320b Abs. 2 und
327f Abs. 1 AktG.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Regelungsstandort, Anwendungsbereich und gesetzgeberische Regelungstechnik des Anfechtungsausschlusses zugunsten des Spruchverfahrens im Aktien- und Umwandlungsgesetz - Reichweite
des Anfechtungsausschlusses des
210 UmwG zugunsten des Spruchverfahrens gemäß
212 UmwG - Rechtliche Überprüfung der vom BGH zum Formwechselrecht entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zum Anfechtungsausschluß wegen abfindungswertbezogener Informationsmängel im Wege einer umfassenden Auslegung der
210, 212 UmwG - Prüfung der vom BGH obiter dicta erwogenen direkten/analogen Anwendbarkeit der
210, 212 UmwG auf die zu hoch bemessene Abfindung - Untersuchung der umwandlungs- und aktiengesetzlichen Paralleltatbestände der
14 Abs. 2, 15 Abs. 1, 32, 34 UmwG,
304 Abs. 3, 305 Abs. 5,
320b Abs. 2,
327f Abs. 1 AktG - Überlegungen de lege ferenda.
(Author portrait)
Der Autor: Lorenz Holler, geboren 1974 in Bielefeld; Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie an der Université de Caen Basse-Normandie (Frankreich); 2001 Erstes juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln; 2005 Zweites juristisches Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; seit 2005 als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.