Description
(Text)
In dieser Arbeit legt der Verfasser dar, dass gegen das europäische Beihilferecht verstoßende Eigenkapitalzufuhren nicht der für Kapitalgesellschaften typischen Vermögensbindung unterliegen. Denn die Europäische Kapitalrichtlinie und die kapitalgesellschaftsrechtlichen Ausschüttungsverbote der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen finden aufgrund der zivilrechtlichen Nichtigkeit der beihilferechtswidrigen Kapitalbeteiligungen keine Anwendung. Die Arbeit zeigt in der Folge auf, dass die Nichtanwendbarkeit der Vermögensbindung in erheblichem Maße zu Lasten der Gläubiger des beihilfebegünstigenden Unternehmens gehen kann. Anhand der Rechtsordnungen Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Schwedens weist die Arbeit nach, dass für den Ausgleich dieser Gläubigerbenachteiligung kein zufrieden stellendes Gesetzesinstrumentarium besteht. Der Verfasser schlägt daher eine Ausweitung des Instituts der so genannten Durchgriffshaftung auf beihilferechtswidrige Gesellschaftsbeteiligungen vor.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gesellschaftsrecht - Geschäftsleiterhaftung - Staatshaftung - Kapitalerhaltung - Europarecht - Wettbewerbsrecht - Beihilfen - Durchgriffshaftung - Rechtsvergleichung - Gesellschafterhaftung.
(Author portrait)
Der Autor: Truls Hebrant, geboren 1974 in Stockholm, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und legte sein Zweites Staatsexamen am Oberlandesgericht München ab. Seit 2000 ist der Autor als Rechtsanwalt in Berlin tätig, wo er seit 2004 für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete und international tätige Kanzlei arbeitet.