Description
(Text)
Das Schiedsgutachtenrecht ist ein für die wirtschaftsberatende, aber auch für die gerichtliche Praxis wichtiges Rechtsgebiet. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, dass eine Analyse der zum deutschen Schiedsgutachtenrecht erschienenen Literatur (auch und gerade von Stimmen aus der wirtschaftsberatenden Praxis) Zweifel an der Sach- und Interessengerechtigkeit der bisherigen Regelungen nahelegt. Ziel der Untersuchung ist es, diesen Zweifeln - rechtsvergleichend - nachzugehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Untersuchung der zu Schiedsgutachtenverträgen in beiden Rechtsordnungen ergangenen Rechtsprechung. Ein Vergleich des deutschen und des New Yorker Schiedsgutachtenrechts ergibt, dass die Regelungen des deutschen Rechts in vielerlei Hinsicht nicht sach- und interessengerecht sind. Stichpunkte sind das Fehlen effektiver Rechtsbehelfe, eine nicht hinreichende Verfahrenskontrolle und eine zu weitgehende materielle Kontrolle seitens der Gerichte. Das New Yorker Recht bietet insoweit vielfältige Anregungen für eine deutlich verbesserte Ausgestaltung des deutschen Rechts.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Vergleich der zum deutschen und New Yorker Schiedsgutachtenrecht ergangenen Rechtsprechung - Untersuchung der Sach- und Interessengerechtigkeit der Regelungen in beiden Rechtsordnungen - Erarbeitung von Vorschlägen zu einer verbesserten Ausgestaltung des deutschen Rechts auf der Grundlage des New Yorker Rechts (und unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben).
(Author portrait)
Der Autor: Ramon Sieveking, geboren in Hamburg, studierte an den Universitäten Göttingen, Lausanne, München, Augsburg und Straßburg. Nach Abschluss des Referendariats in Hamburg war er mehrere Jahre in einer amerikanischen Kanzlei und in einer wirtschaftsprüfungsnahen Kanzlei tätig. Heute arbeitet er als Syndikus in der Konzernrechtsabteilung eines Dax 30-Unternehmens und betreut schwerpunktmäßig Auslandsbeteiligungen (u. a. in Indien und Pakistan).



