Das Fragerecht des Arbeitgebers nach den Vorstrafen des Bewerbers : Dissertationsschrift (Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht .37) (Neuausg. 2005. 356 S. 210 mm)

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Das Fragerecht des Arbeitgebers nach den Vorstrafen des Bewerbers : Dissertationsschrift (Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht .37) (Neuausg. 2005. 356 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631546574

Description


(Text)
Die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers nach den Bewerbervorstrafen sind umstritten. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber nur nach den für die in Aussicht genommene Stelle einschlägigen Vorstrafen fragen. Der Arbeitgeber kann jedoch diese Beschränkungen dadurch umgehen, daß er sich ein Führungszeugnis für private Zwecke nach
30 Abs. 1 S. 1 BZRG vorlegen läßt; so kann er auch die nicht einschlägigen Vorstrafen erfahren. Auf diese Weise unterläuft er das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bewerbers. Dieser Widerspruch der geltenden Rechtslage kann nur anhand einer Gesetzesänderung beseitigt werden. Nach dem niederländischen Vorbild bietet es sich an, ein Arbeitgeberführungszeugnis zu schaffen. Diese Möglichkeit hat der Deutsche Bundestag vor kurzem aufgeworfen, ohne jedoch eine Regelung bereitzustellen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die widerstreitenden Interessen der Beteiligten - Fragerecht des Arbeitgebers und Mitteilungspflichten des Bewerbers - Das Strafregisterwesen - Die Frage des Arbeitgebers nach Vorstrafen und das Verhältnis zum BZRG - Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach vorstrafenähnlichen Umständen des Bewerbers - Die Frage nach den Vorstrafen und das Führungszeugnis nach
30 Abs. 1 S. 1 i. V. m.
32 BZRG - Rechtsfragen bei unzulässigen Arbeitgeberfragen und Verstößen des Bewerbers gegen seine Mitteilungspflichten.
(Author portrait)
Die Autorin: Alida Milthaler wurde 1979 in Hannover geboren. Ab 1998 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Studienbegleitend war sie als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht tätig. Dort promovierte sie nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2002 und war als Wissenschaftliche Hilfskraft angestellt. Seit 2004 ist die Autorin im Referendardienst in Hessen tätig.

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