Description
(Text)
Im heutigen "Zeitalter der Unfälle" wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Das neuseeländische Schadenstragungssystem für Personenschäden durch Unfall - Historische Entwicklung und Inhalt der neuseeländischen Volksunfallversicherung - Der IPRCA 2001 - Das Schadenstragungssystem für Personenschäden durch Unfall in Deutschland - Deliktische Verschuldenshaftung - Gefährdungshaftung - Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialversicherung - Finalprinzip versus Kausalprinzip - Kollektivverantwortung versus Individualverantwortung.
(Author portrait)
Der Autor: Michèl Vollmerhaus wurde 1971 in Gummersbach geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und Wirtschaftswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin. Er war Referendar am Kammergericht Berlin. Seit 2001 ist der Autor als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2003 als Syndikusanwalt in der Konzernrechtsabteilung eines deutschen Luftverkehrsunternehmens tätig.